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Organisation
Der Dienstvorstand eines Amtsgerichts ist dessen Direktor.
Das Amtsgericht nimmt vorrangig Rechtsprechungs- daneben auch Verwaltungsaufgaben wahr.
Organisation der Rechtsprechungsaufgaben
Spruchkörper beim Amtsgericht sind im Zivilbereich der Einzelrichter, im Strafbereich ebenfalls der Einzelrichter und das Schöffengericht. Das Präsidium, ein Selbstverwaltungsorgan der Richter, bestimmt die zuständigen Richter innerhalb des Gerichts und damit den gesetzlichen Richter jährlich im Voraus.
Organisation der Verwaltungsaufgaben
Der Direktor nimmt neben den Rechtsprechungsaufgaben auch Verwaltungsaufgaben wahr. Dieser führt z.B. die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Amtsgerichts einschließlich der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk.
Der Verwaltungsleiter ist unter anderem zuständig für Organisation, Personalmanagement und das Haushaltswesen.